Finanzamt darf Bescheid korrigieren
Das Finanzamt kann Schreib-, Rechenfehler und vergleichbare offensichtliche Versehen in einem Steuerbescheid nachträglich berichtigen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln gilt dies auch ...
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Leistungen
Dipl.-Kaufmann
Jahrgang 1973
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Certified Valuation Analyst (CVA) | Fachberater für Internationales Steuerrecht